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Die Blutbuche in den Bahnhofsanlagen wurde aus dem Bestand der geschützten Naturdenkmale genommen.
Da auch darüber nachgedacht wird diesen prachtvollen Baum zu entfernen, hat die AGU folgenden Brief an die Untere Landschaftsbehörde verfasst:

An die ULB
Frau Wölpern
Kreishaus Hauptstr.92
58332 Schwelm

                                                                13.07.04


Sehr geehrte Frau Wölpern,

hiermit stellen wir den Antrag, die Blutbuche in den Bahnhofsanlagen der Stadt Schwelm
wieder als geschütztes Naturdenkmal einzustufen.

Begründung:
Die Standsicherheit des Baumes ist nicht in Gefahr. Der vom Kreis beauftragte Gutachter hat
nach unserer Ansicht fachlich nicht richtig geurteilt. Wir stützen uns in unserer Aussage auf
ein Gutachten des Ingenieur und Sachverständigenbüros Dr. Ing. Lothar Wessolly, Stuttgart.
Dieses Gutachten ist bei uns einsehbar.
Der Kreisgutachter hat keine Lastanalyse durchgeführt, ohne Lastanalyse kann aber keine
zutreffende Aussage über die Standsicherheit getroffen werden.
Die Lastanalyse des unabhängigen Gutachters hat eine Standsicherheit von über 1000%
ergeben.
Der Riesenporling baut eher biologische Substanz als statische Substanz ab, daher stirbt der
Baum eher ab als dass er umstürzt.
Die TBS der Stadt Schwelm ist bereit, die vorgeschlagenen Bodenverbesserungen im
Traufbereich durchzuführen.
Die Widerstandsmessungen des Kreisgutachters sind sehr zu bezweifeln, die Durchführung ist
nach Aussagen eines fachlich versierten Zeugen insofern nicht korrekt, als dass die Bohrung
nicht waagerecht sondern schräg nach unten durch eine Wurzel vorgenommen wurde.
Nachdem die Wurzel durchbohrt war, war natürlich der Widerstand nicht mehr vorhanden.
Die Schlussfolgerung, der Baum sei nicht standsicher ist daher falsch.

Eine Kopie dieses Schreibens geht an den Vorsitzenden des Beirates, Herrn Jellinghaus.

Mit freundlichem Gruß

gez. Michael Treimer

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